Am Kehlerpark 2, 6850 Dornbirn, Vorarlberg
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Mo: 8-15 Uhr Di: 8-11 und 14-19 Uhr Mi: 8-19 Uhr Do: 8-16:30 Uhr Fr: geschlossen

Wahlarzt

Für medizinische Leistungen habe ich mit der gesetzlichen Krankenversicherung keinen Vertrag. Das heißt, ich stelle den PatientInnen die von mir erbrachten Leistungen in Rechnung. Diese Rechnung kann mit dem Zahlungsnachweis dann bei der Krankenversicherung eingereicht werden.

 

Rückerstattung der Kosten durch die Krankenkasse

Im Schnitt bekommt man in Vorarlberg für Wahlarztleistungen die Hälfte des Krankenkassen-Tarifes vergütet. Da ich jedoch medizinisches Material wie zum Beispiel Fäden, Desinfektionsmittel, etc. selbst einkaufen muss und mir viel Zeit für meine PatientInnen nehmen möchte (ca. eine halbe Stunde bei der ersten Sitzung), beträgt der Selbstbehalt zwischen 20 und 50 Euro pro Termin.

Im Einzelfall kann der Selbstbehalt größer sein, darauf weise ich die PatientInnen dann jedoch hin. Kosmetische Leistungen werden in der Regel nicht von der Kasse erstattet und sind am Behandlungstag in der Ordination zu bezahlen.

 

Medikamente können mit dem Wahlarzt-Rezept, wie gewohnt, bei der Apotheke gegen die Rezeptgebühr abgeholt werden.